LeistungenBei Pensionierung, Invalidität und im Todesfall
Die CAPAV versichert ihre Mitglieder und deren Hinterlassene für Leistungen bei Pensionierung, Invalidität und im Todesfall. Der rechtliche Rahmen der Kasse definiert die verschiedenen Leistungen.
- Bei Pensionierung: Pensionierungsleistungen.
- Bei Invalidität: Invalidenleistungen.
- Im Todesfall: Hinterlassenenleistungen.
- Bei Kauf von Wohneigentum: Vorbezug oder Verpfändung.
- Bei Scheidung: Teilung des Vorsorgeguthabens.
Einkauf / Übertritt / Barauszahlung
Zur Verbesserung der Altersleistungen können versicherte Personen zusätzliche Versicherungsjahre einkaufen. Bei Verlassen der Kasse vor dem Rücktrittsalter kann die versicherte Person die Überweisung der Freizügigkeitsleistung oder die Barauszahlung verlangen, sofern die Bedingungen dazu erfüllt sind.