AnschlussIhr Anschluss an die CAPAV
Nachstehend finden Sie, unter Berücksichtigung Ihres Status und Ihrer Situation, einige wichtige Informationen zum Vorgehen bei einem Anschluss an die CAPAV. Bei Fragen können Sie jederzeit mit unseren Beratern in Kontakt treten, sie helfen Ihnen gerne weiter.
Personal mit GAV
Das dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellte Personal ist im Plan Standard der CAPAV versichert. Der Anschluss beginnt mit dem Arbeitsbeginn, jedoch frühestens ab 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr. Der Beitrag ist von 18 bis 65 Jahren gleich hoch. Der Anschluss des Unternehmens geschieht mit einer Beitrittserklärung.
Technisches und administratives Personal
Das technische und administrative Personal kann sich im Plan Standard der CAPAV versichern oder zwischen dem Plan Plus, dem Plan Optimal oder dem Plan Super wählen. Der Anschluss gilt für die gesamte Personalkategorie. Der Anschluss geschieht mit einer Beitrittserklärung.
Selbständigerwerbende mit Personal
Selbständigerwerbende mit angestelltem Personal können sich in einem beliebigen der vier Pläne versichern. Sei dies mit dem gesamten Personal oder einzelnen Personalkategorien. Zur Abwicklung des Anschlusses bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat der Kasse.
Selbständigerwerbende ohne Personal
Selbständigerwerbende können sich im Plan Standard während sechs Monaten nach Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit versichern. Der versicherbare Lohn ist nach oben und nach unten begrenzt. Gemäss Reglement der CAPAV kann er nicht zwei Mal tiefer oder fünf Mal höher sein als die maximale einfache AHV-Rente. Zur Abwicklung des Anschlusses bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat.
Individueller Anschluss
Das Weiterführen des individuellen Versichertenverhältnisses gemäss Art. 5 des Reglements betrifft Personen, welche einen angeschlossenen Arbeitgeber verlassen und die Risikoversicherung bei der CAPAV beibehalten möchten. Der Anschluss geschieht mit einer Beitrittserklärung zur individuellen Versicherung. Das Beitrittsformular muss 30 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei uns eintreffen.