FinanzierungKapitalisierung als Finanzierungsform
Das von der CAPAV angewendete Finanzierungssystem entspricht der Kapitalisierung. Es sieht vor, dass die den Bezügern überwiesenen Altersleistungen durch die während der Erwerbstätigkeit angesparten Beiträge finanziert werden. Die Beiträge werden monatlich hälftig durch die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber bezahlt.
Vier Vorsorgepläne
Beim Beitritt zur CAPAV hat jeder Arbeitgeber die Wahl zwischen vier Vorsorgeplänen. Er kann das gesamte Personal im selben Plan versichern oder verschiedene Pläne auswählen und sein Personal unterschiedlich versichern. Die Pläne unterscheiden sich hauptsächlich durch die Höhe der verrechneten Beiträge und die Höhe der Leistungen. Zusätzlichen Sparmöglichkeiten sind ebenfalls möglich.
Standard |
Plus |
Optimal |
Super |
|
Beiträge (in % des Lohnes) |
11.50% | 12.50% | 15.00% | 22.00% |
Arbeitgeber-Anteil | 5.75% | 6.25% | 8.50% | 14.00% |
Arbeitnehmer-Anteil | 5.75% | 6.25% | 6.50% | 8.00% |
Riskoleistungen (in % des letzten versicherten Lohnes) |
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Invalidenrente | 30.00% | 40.00% | 50.00% | 50.00% |
Witwen/Witwerrente | 20.00% | 30.00% | 40.00% | 40.00% |
Altersrente (in % des Altersguthabens) |
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Umwandlungssatz | 6.8% | 6.8% | 6.8% | 6.8% |
Laden Sie den Vergleich zwischen den vier Versicherungsplänen herunter. Für genaue Informationen zu den verschiedenen Leistungen der CAPAV konsultieren Sie bitte den Bereich Leistungen auf dieser Internetseite.