Schweizer VorsorgeEin Anfang des 20. Jahrhunderts gegründetes System
Das schweizerische System der sozialen Sicherheit und der beruflichen Vorsorge wurde im Anschluss an die industrielle Revolution gegründet. Die damals angenommenen Grundsätze dirigieren auch die aktuelle Gesetzgebung: den Bürgern und ihren Familien soll ein angemessener Schutz und finanzielle Sicherheit bei Pensionierung, im Todesfall oder bei Invalidität gewährt werden.
Auch wenn das erste AHV-Gesetz im Jahr 1931 verworfen wurde, begann die Eidgenossenschaft bereits damals mit der Subventionierung der heutigen Pro Senectute. Erst nach dem zweiten Weltkrieg stimmte das Schweizervolk der AHV zu, welche 1948 in Kraft trat. Die IV folgte im Jahr 1960 und die Ergänzungsleistungen im Jahr 1966.
Inkrafttreten des BVG im Jahr 1985
In den Siebzigerjahren keimt der Gedanke einer Form von obligatorischer beruflicher Vorsorge für alle Berufstätigen, der heutigen 2. Säule, welche die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards erlauben soll. Das BVG – Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tritt ab 1985 in Kraft.