PorträtDie Pensionskasse der Bauhandwerksbetriebe
Die Pensionskasse der Bauhandwerksbetriebe des Kantons Wallis versichert das Personal von bei ihr angeschlossenen Arbeitgebern gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Todesfall. Als bei der Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde registrierte Vorsorgeeinrichtung beteiligt sich die CAPAV an der Umsetzung der obligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss BVG (2. Säule).
Mehr als 1'300 versicherte Arbeitgeber
Mehr als 1'300 Arbeitgeber versichern heute ihr Personal bei der CAPAV. Es handelt sich um Mitgliedsunternehmen der Gründerverbände des Walliser Handwerkerverbandes und weiteren in letzter Zeit angeschlossenen Verbänden. Den Verbänden nicht angeschlossene Selbständigerwerbende und Unternehmen können sich ebenfalls bei der CAPAV versichern. Die Kasse gehört zu den vom Handwerkerverband verwalteten Sozialversicherungen.
Das bei der CAPAV angewendete Finanzierungssystem entspricht demjenigen der Kapitalisierung. Die CAPAV finanziert ihre Leistungen hauptsächlich durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie durch die mittels Vermögensanlagen erzielten Gewinne. Sie offeriert den Arbeitgebern die Wahl zwischen vier Versicherungsplänen (Standard, Plus, Optimal und Super).