InvaliditätLeistungen bei Invalidität
Bei krankheits- oder unfallbedingtem Eintreten einer Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Eidg. Invalidenversicherung (IV) ist die Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, der bei ihr versicherten Person eine Invalidenrente und allenfalls eine Kinderrente auszurichten. Spätestens mit Eintreten des ordentlichen Rücktrittsalters wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt.
Invalidenrente in Höhe des zuletzt versicherten massgebenden Lohnes
Im Sinne der CAPAV ist eine versicherte Person invalid, sofern sie entweder von der IV oder von der Kasse als solche anerkannt wird. Der von der Kasse anerkannte Invaliditätsgrad entspricht mindestens demjenigen der IV. Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt nach einer Wartefrist von 24 Monaten.
Die Höhe der Invalidenrente der CAPAV ist abhängig vom zuletzt versicherten Lohn. Bei einer ganzen Invalidität entspricht die Rente für Versicherte im Plan Standard 30%, im Plan Plus 40% und im Plan Optimal 50% des zuletzt versicherten Lohnes. Bei Teilinvalidität wird die Rente an den Invaliditätsgrad angepasst.