Drei Säulen SystemZur Sicherstellung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung
Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: die staatliche Vorsorge oder 1. Säule; die berufliche Vorsorge oder 2. Säule; und die individuelle Vorsorge oder 3. Säule.
Dieses System (Art. 111 der Bundesverfassung) hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung, bei Invalidität oder im Todesfall für sich und seine Hinterlassenen sicherzustellen. Die untenstehende Zeichnung gibt das Funktionieren der drei Säulen kurz wieder.