2. SäuleDie berufliche Vorsorge: BVG und UVG
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Die 2. Säule setzt sich aus dem BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, Art. 113 der Bundesverfassung) und dem UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) zusammen. Der Kreis der in der 2. Säule versicherten Personen ist kleiner als derjenige der 1. Säule.
Alle Angestellten sind seit 1984 obligatorisch dem UVG und seit 1985 dem BVG unterstellt. Für das BVG besteht allerdings ein Minimaleinkommen von CHF 21'330.- (2020). Personen mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit können sich freiwillig versichern.
Gemeinsame Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die berufliche Vorsorge wird paritätisch, d.h. durch die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ohne Unterstützung der öffentlichen Hand, finanziert. Sie soll den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden das Weiterführen der gewohnten Lebenshaltung gewährleisten. Das anvisierte Leistungsziel entspricht 60% des zuletzt versicherten Lohnes gemäss BVG (2020: Maximal CHF 85'320.-)