1. SäuleDie staatliche Vorsorge: AHV und IV

=> VIDEO 1. SÄULE, Generation Z

Die erste Säule entspricht der AHV (Alters- und Hinterlassenenvorsorge). Dazu kommt die IV (Invalidenversicherung), die EO (Erwerbsersatzordnung) und die ALV (Arbeitslosenversicherung). Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch bei der AHV/IV beitragspflichtig.

Falls AHV und IV nicht zur Deckung der Grundbedürfnisse genügen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Diese werden den Rentenbezügern aufgrund von Einkommen und Vermögen gewährt.

Ein von grossen Solidaritäten geprägtes System

Die 1. Säule schafft grosse Solidaritäten zwischen den Generationen. Die Altersrenten werden durch die Beiträge der Aktiven finanziert. Es gibt auch Solidaritäten zwischen Reich und Arm. Personen mit hohem Einkommen zahlen höhere Beiträge als dies für die Finanzierung ihrer Rente notwendig wäre und Personen mit kleinem Einkommen erhalten höhere Leistungen als durch ihre Beiträge finanziert wurden.

Im Weiteren profitieren Personen mit unterstützungspflichtigen Kindern oder Familienmitgliedern von einem Gutschriftensystem. Schlussendlich verursacht dieses System eine Solidarität zwischen Verheirateten und eingetragenen Partnern: ihr Einkommen wird geteilt, so dass derjenige mit dem niedrigeren Lohn vom höheren Einkommen des Partners profitiert und eine höhere Rente erhält.