NeuigkeitenLetzte Gesetzesänderungen
Gesetzliche Änderungen 2012
Neue Aufsichtsstruktur
Die dritte und letzte Etappe der Sturkturreform tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Diese Neuerungen betreffen vor allem die Einführung der neuen Aufsichtsstruktur. So wird neu die Oberaufsicht ausserhalb der Bundesverwaltung durch eine unabhängige Oberaufsichtskommission wahrgenommen. Für die Direktaufsicht sind künftig ausschliesslich die kantonalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zuständig. Die Kantone können Aufsichtsregionen bilden. Am 1. Januar 2011 sind bereits die Massnahmen zur Erleichterung der Beteiligung der älteren Arbeitnehmenden am Arbeitsmarkt und am 1. August 2011 die verschärften Governance-Vorschriften in Kraft getreten.