27.03.2020CAPAV-Immobilien - Coronavirus-Massnahmen

Wir befinden uns derzeit in der aussergewöhnlichen Situation einer Pandemie und einige Mieter der CAPAV-Immobilien trifft die vom Bund angeordnete Schliessung ihrer Betriebe mit voller Wucht. In dieser besonderen Lage sind Verständnis, Solidarität und darüber hinaus auch ungewöhnliche Massnahmen von Nöten.
 
Die Immobilienkommission der Pensionskasse CAPAV hat in diesem Sinne folgenden Beschluss gefasst:
 
  • GESCHÄFTSMIETEN: Gewerblichen Betrieben, die seit dem 13. März 2020 aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Verordnung 2 COVID-19 des Bundesrates schliessen mussten, erlässt die CAPAV zwei Netto-Monatsmieten. Die Akontozahlungen für Nebenkosten bleiben geschuldet.
  • MIETEN VON PRIVATPERSONEN: den privaten Mietern, die nachweisen können, dass sie ausschliesslich aus Gründen im Zusammenhang mit der sanitären Krise des Coronavirus von Kurzarbeits- (KAE) oder Erwerbsausfallentschädigungen (EO) betroffen sind, gewährt die Pensionskasse CAPAV während diesem Zeitraum einen Sonderrabatt auf die Nettomiete von 20 %. Die Akontozahlungen für Nebenkosten bleiben in unveränderter Höhe geschuldet. Der Mieter muss einen Nachweis erbringen, dass er aufgrund der Coronapandemie entweder KAE oder EO erhält.

Die aktuelle Situation ist eine Herausforderung für alle wirtschaftlichen Akteure und die Pensionskasse CAPAV möchte eine solidarische, flexible und an die komplizierte Lage mancher Mieter angepasste Antwort bieten.