09.04.2021Erhaltung des Vorsorgeschutzes als Einzelmitglied

Ihre CAPAV-Pensionskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, gegen Entrichtung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils auf dem letzten Lohn, bei Arbeitslosigkeit zu den bisherigen Bedingungen als Einzelmitglied versichert zu bleiben, sei es einzig für den eintretenden Fall von Invalidität und Tod oder auch für die Pension. Diese Möglichkeit ist auf maximal 2 Jahre begrenzt.

Für Versicherte ab 58 Jahren, die von ihrem Arbeitgeber entlassen werden, gilt diese 2-jährige Beschränkung jedoch nicht, und sie haben die Möglichkeit, ihren Anschluss an die CAPAV-Pensionskasse bis zum gesetzlichen Rentenalter beizubehalten.

Versicherte in dieser Situation, die ihren Vorsorgeschutz als Einzelmitglied erhalten möchten, müssen ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich mittels des entsprechenden Formulars stellen, das auf der Website Ihrer Einrichtung unter der folgenden Adresse verfügbar ist: www.capav.ch/formulare.

Die Verwaltung der Kasse steht Ihnen diesbezüglich gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung, insbesondere die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten während des fortgesetzten Vorsorgeschutzes betreffend und welche Schritte zu unternehmen sind.